Lohnabrechnung

Mit der Einrichtung, wie sie nachfolgend beschrieben wird, werden die Familienzulagen monatlich auf der Lohnabrechnung ausgewiesen. Die Familienzulagen nach FamZG sind steuerpflichtig und müssen somit insbesondere bei Mitarbeitenden mit QST entsprechend verarbeitet werden, damit der für den QST-Abzug satzbestimmende Wert korrekt ermittelt werden kann.